
Bitte versuchen Sie es erneut mit einem anderen Begriff oder einer anderen Formulierung.
Was steckt hinter der neuen Datenschutzverordnung?
Die DSGVO ist eine Verordnung der Europäischen Union und hat zum Ziel, den Datenschutz in Europa zu vereinheitlichen und damit gleiche Datenschutzstandards für alle Mitgliedsstaaten zu schaffen. Das in Deutschland derzeit geltende Recht findet dann größtenteils keine Anwendung mehr. Durch die neue Verordnung gewinnt der Datenschutz erheblich an Bedeutung und ihre individuellen Nutzerrechte als Verbraucher werden gestärkt. So bekommen Sie in Zukunft zum Beispiel leichter Auskunft darüber, welche Daten von Ihnen gesammelt und gespeichert wurden. Wenn Sie zukünftig bereits gespeicherte Daten löschen möchten, findet das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ Anwendung, dass es jedem Nutzer erleichtert, eine Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen.
Was ändert sich für mich als freenet.de Kunden?
Wir garantieren Ihnen bereits heute höchste Sicherheitsstandards nach den hohen Anforderungen des deutschen Datenschutzgesetzes. Was wir Ihnen erfreulicherweise mitteilen können ist, dass die bisherige Datenschutzrichtlinie um Ihre neuen Rechte erweitert wurde. In unserem Merkblatt können Sie ganz leicht nachvollziehen auf welches Gesetz sich der jeweilige Passus bezieht. So auch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (zum Beispiel Art. 28 DSGVO).
Werde ich Einschränkung zu spüren bekommen?
An Ihrem freenet-Erlebnis ändert sich für Sie nichts. Das freenet.de Team bedankt sich für Ihr Vertrauen und wünscht Ihnen weiterhin viel Spaß an unseren Produkten.
Benötige ich eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
E-Mail und E-Mail Domain-Verträge fallen nicht unter Art. 28 DSGVO.
Grundsätzlich ist es keine Auftragsverarbeitung, wenn es sich um fremd in Anspruch genommene Tätigkeiten handelt, die im eigentlichen Kern nicht den Umgang (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) mit personenbezogenen Daten betreffen, sondern in denen andere Dienstleistungsschwerpunkte (Bereitstellung eines E-Mail-Dienstes) im Vordergrund stehen und der dabei notwendigerweise mit verbundenen Kontakt mit personenbezogenen Daten nur ein unvermeidliches "Beiwerk" darstellt oder eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten bei der Leistungserbringung nicht ausgeschlossen ist.
Gewerbliche Nutzer von freenet Domain Paketen mit Webspace können nach dem Login im Cockpit von freenet.de die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung einsehen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.
Weitere Stichworte: Datenschutz, DSGVO, 25.05., 25. Mai, EU-Datenschutz-Grundverordnung, Grundverordnung, AVV, Auftragsdatenvereinbarung, Auftragsverarbeitung