
Bitte versuchen Sie es erneut mit einem anderen Begriff oder einer anderen Formulierung.
Kommt es zu einer Rücklastschrift bzw. bezahlen Sie den Betrag nicht pünktlich, wird automatisch ein Mahnverfahren ausgelöst. Sollten Sie den Rechnungsbetrag bis Ablauf der 1. Mahnfrist ausgleichen, werden die Mahngebühren automatisch ausgebucht. Bei Nichtzahlung berechnen wir Ihnen die angekündigten Mahngebühren. Wir behalten uns vor Ihren Zugang ab Erhalt der 2. Mahnung zusätzlich zu sperren.
Was kann ich tun?
Haben Sie bereits eine Mahnung erhalten, überweisen Sie bitte den offen stehenden Betrag unter Angabe der Mahnreferenznummer. Sobald der offene Betrag vollständig ausgeglichen ist, werden Sie innerhalb von 5 Werktagen automatisch wieder freigeschaltet für den Fall, dass Ihr Zugang bereits gesperrt wurde.
Sollten Sie einmal mit einer Rechnung nicht einverstanden sein, buchen Sie den Rechnungsbetrag bitte nicht zurück, sondern reklamieren Sie die entsprechende Rechnung über unseren Kundenservice, um eine Sperrung zu vermeiden.
Wir werden den Sachverhalt umgehend prüfen und gegebenenfalls eine Gutschrift zur Verrechnung veranlassen.
Weitere Stichworte: Mahnung, Rücklastschrift, Sperrung